Kosten

Bei der Ermittlung der Kostennote für ein Verkehrswertgutachten wird nach Art der Beauftragung unterschieden. Die Beauftragung richtet sich nach privater oder gerichtlicher Bestellung. 

Private Beauftragung

Die zu erwartende Kostennote für das private Verkehrswertgutachten ist grundsätzlich frei verhandelbar. Als Richtwert gilt jedoch die Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingeneure (HOAI), welche vormals auch bindend war. Seit dem 18.08.2009 gilt die neue HOAI 2009, in der Kosten für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr geregelt sind. Das Honorar für Bewertungssachverständige bzw. die Kosten für ein Wertgutachten sind somit individuell zu vereinbaren. In der Praxis bedient man sich jedoch weiterhin dieses Leitfadens. Ausschlaggebend ist demnach der zu ermittelnde Verkehrswert, zu berücksichtigende Schwierigkeiten, sowie zu erstattende Aufwendungen des Sachverständigen. Für die Erstellung eines Gutachtens benötigen wir verschiedene Dokumente wie z.B. Grundbuchauszüge, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis etc. Falls diese Dokumente von uns bei den zuständigen Behörden angefordert werden sollen, benötigen wir dafür neben der Beauftragung für die Wertermittlung eine Vollmacht.
 
Vorhandene Schwierigkeiten bei der Wertermittlung werden durch die Einteilung nach verschiedenen Kriterien in einer Schwierigkeitsstufe berücksichtigt. 

  • Erbbaurechten, Nießbrauchs- und Wohnrechten sowie sonstigen Rechten,
  • Umlegungen und Enteignungen,
  • steuerlichen Bewertungen,
  • Berücksichtigung von Schadensgraden,
  • Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages,
  • Beschaffung der erforderlichen Unterlagen durch den Auftragnehmer,
  • Örtlichen Aufnahmen der Bauten, Ergänzung vorhandener Grundriß- und Schnittzeichnungen,
  • Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl oder, 
  • Wertermittlungen für mehrere Stichtage,

Nebenkosten:

  • Porto, Telefon, Kopien
  • Verauslagte Kosten, z.B. Gebühren bei Ämtern und Behörden für die Unterlagenbeschaffung ( Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Bodenrichtwerte, etc.)
  • Nachgewiesene Recherchen

Zusatzleistungen:

Müssen Unterlagen beschafft , bearbeitet oder angefertigt werden (Grundriss, Aufmaß o.ä.) werden diese zusätzlichen Leistungen nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Stundensatz:

Der Stundensatz für den Sachverständigen beträgt 80,00 Euro.
Auf alle Leistungen entfällt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gültigen Höhe.


Gerichtliche Beauftragung

Im Falle der gerichtlichen Beauftragung gelten die Vergütungen nach dem Justizvergütungs- und  Entschädigungsgesetz (JVEG)

Allgemein:

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten werden von uns nach unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

  • Ordnungsgemäße Recherche und Überprüfung aller übergebender Unterlagen
  • Berücksichtigung regionaler und überregionaler Besonderheiten
  • Objektbesichtigung

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