Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten (Komplettgutachten):
Das Verkehrswertgutachten in Langform enthält alle objektbezogenen Daten. Diese werden vom Sachverständigen auf Basis der ImmoWertV detailiert analysiert und in der objektspezifischen Wertermittlung an den dafür vorgesehenen Stellen verwendet. Dieser sehr umnfangreiche und individuelle Vorgang führt zu einem allgemein anerkannten und gerichtstauglichen Gutachten.
Kurzgutachten (über den Verkehrswert):
Ein Gutachten in Kurzform gilt grundsätzlich nicht als gerichtskonform. Es eignet sich aber in überzeugender Art und Weise für Vertragsverhandlungen, Investitionsentscheidungen, oder um gerichtlichen Auseinandersetzugen aus dem Wege zu gehen. Unser Kurzgutachten enthält die komplette Berechnung eines Verkehrswertgutachten in Langform, ist aber in der schriftlichen Ausarbeitung deutliche limiterter als die Langversion. So verzichten wir bei einem Kurzgutachten auf Lage- und Baubeschreibungen, aufwendige Fotodokumentationen, und Anlagen wie Grundrisse, Ansichten, oder Lagepläne. Ein solches Kurzgutachten ist häufifig für Personenkreise interessant, die mit dem Objekt bereits bekannt sind. Das Ergebnis des Kurgutachtens ist also mit dem der ausführlichen Version durchaus vergleichbar, kann aber bezüglich seiner Informationsqualität nicht miteinander verglichen werden. Ein komplettes Gutachten liefert einem Interessenten, der nicht mit dem Wertermittlungsobjekt bekannt ist, so ausführliche Informationen, dass dieser in der Lage ist, sich ein genaues Bild über das Objekt zu machen.
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch unterliegt hohen Anforderungen, um auch den Ansprüchen von Versicherungen, Banken oder Behörden gerecht zu werden.
Für vorgerichtliche Entscheidungshilfen empfiehlt sich oftmals die Form eines Kuzgutachtens, da dieses als Informationsquelle für die Einschätzung der Situation meistens ausreicht und kostengünstiger ist. Denn im Vorfeld einer Gerichtsauseinandersetzung eingeholte Gutachten können als Parteivortrag gewertet und somit abgewiesen werden, auch wenn das vom Gericht beauftragte Gutachen zu keinem wesentlich anderem Ergebnis führt. Für beide Formen der Gutachten bleibt jedoch festzuhalten, dass jede Immobilie aufgrund seiner Individualtät und Schwierigkeit hin geprüft und beurteilt werden müssen. Besondere Tatsachen wie z.B Grunddienstbarkeiten (Wohnrechte, Wegerechte, Erbbaurecht etc.) führen zu einem höheren Schwiierigkeitsgrad und somit steigenden Kosten in der Wertermittlung.
Marktpreisschätzung:
Als weitere Variante für eine Preisbestimmung bieten wir als Online-Service eine Marktpreisschätzung an. Die Ermittlung in dieser Form beruht rein auf die Datenerhebung- und Übermittlung der Auftraggeber und ist als erste Richtungsbestimmung in der Preisfindung der betreffenden Immobilie zu verstehen. Besonders für Kaufinteressenten ist diese Berechnung von Nutzen, um den Angebotspreis der Immobilie einschätzen zu können.