Gutachten

Verkehrswertgutachten

In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, der sich in einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen läßt. Die Wertermittlung richtet sich dabei nach den dafür vorgeschriebenen Richtlinien aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Zudem müssen unterschiedliche Daten und Informationen zu dem Wertermittlungsobjekt vom Sachverständigen eingeholt und analysiert werden. AGB´s


Beleihungswertgutachten

In einem Beleihungswertgutachten wird der Wert einer Immobilie in der Verfahrensweise ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert. Die Unterscheidung zur Verkehrswertermittlung ergibt sich aus der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Aus §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) ergibt sich folgende Definition zum Beleihungswert: Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.Die BelWertV regelt auch Form und Inhalt eines Gutachtens und die Anforderungen an dafür zugelassenen Gutachter hinsichtlich Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit.Die Pfandbriefbanken entscheiden und prüfen welcher Gutachter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und Gutachten erstellen darf.


Mietwertgutachten

In einem Mietwertgutachten wird die Höhe einer angemessene Miete (Marktmiete) für ein Objekt ermittelt. Hierbei sind die Daten von Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungsmerkmalen auszuwerten. Der örtliche Mietspiegel, die Berücksichtigung werterhöhender oder wertmindernder Umstände und die langjährige Marktkenntnis des Gutachters bilden weitere Grundlagen bei der objektiven Ermittlung des Mietwertes.


Versicherungswertgutachten

In einem Versicherungsgutachten wird der Versicherungswert (auch Feuerversicherungswert oder Versicherungswert 1914) ermittelt. Er ist der fiktive Wert (in Reichsmark), den man 1914 für das (heutige) Gebäude bezahlt hätte. Er bildet die rechnerische Grundlage für die Bestimmung des richtigen Versicherungswertes. Er stellt den Wiederbeschaffungswert inklusive Baunebenkosten der baulichen Anlagen dar, wobei der Bodenwert nicht berücksichtigt wird.
Den Werten kommt besondere Bedeutung zu, weil nur ein zutreffender Wert die Gewähr für einen bestmöglichen Versicherungsschutz und damit vollständigen Ersatz im Schadensfall bietet.

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